Bonusprogramme – was Sie noch wissen müssen
Steuern: Bonuszahlungen gesetzlicher Krankenkassen können steuerlich relevant sein. Entscheidend ist, ob das Finanzamt die Zahlung als echte Bonusleistung oder als Beitragsrückerstattung einordnet. Seit 2025 gilt gesetzlich: Bis 150 Euro pro versicherte Person und Jahr werden Bonuszahlungen grundsätzlich nicht als Beitragsrückerstattung behandelt. Beträge über 150 Euro können jedoch den Sonderausgabenabzug mindern aber nicht automatisch, sondern nurRead more about Bonusprogramme – was Sie noch wissen müssen[…]
