IHK-Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung“ neu aufgelegt

Öffentliche Förderprogramme sind ein wesentlicher Baustein der Mittelstandsfinanzierung. Zinsvergünstigte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften und Beteiligungen bieten eine solide Grundlage zur betriebsgerechten Finanzierung und sichern die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmer und Gründer sinnvoll, sich rechtzeitig über Förderprogramme zu informieren.

Von Bund und Land gibt es ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten für unterschiedlichste Einsatzgebiete. Die Komplexität und Vielzahl der Programme erschwert jedoch die Übersicht. Dies kann dazu führen, dass auf den Einsatz von Finanzierungshilfen verzichtet wird.

„Ohne fundierte Hilfestellung kann für Unternehmen und Existenzgründer der Überblick über Fördermittel schnell verloren gehen. Die baden-württembergischen IHKs bieten deshalb gezielte Unterstützung und Beratung“, so Professor. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach, Vizepräsident des BWIHK und Präsident der für den Bereich Gewerbeförderung der baden-württembergischen IHKs federführenden IHK Heilbronn-Franken.

Mit der Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg“ informieren die IHKs umfassend über die Fördermöglichkeiten. Die unter der Federführung der IHK Heilbronn-Franken nun aktualisierte Publikation enthält auf 24 Seiten die wichtigsten Förderprogramme. In kompakter Form wird informiert, wer antragsberechtigt ist, was gefördert wird, wie die Konditionen sind und wo die Förderanträge zu stellen sind.

Die Förderinstitute von Bund und Land unterstützen in allen Unternehmensphasen und bei den unterschiedlichsten Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Die häufigste Form der Förderung sind zinsgünstige Kredite mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren. Ebenso attraktiv sind Zuschüsse, die unter bestimmten Umständen gewährt werden können, bspw. für Unternehmensberatungen. Bei fehlenden Sicherheiten gibt es Bürgschaften, zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung können Beteiligungen beantragt werden.

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