Der Schiffsfonds-Anbieter Hanse Capital brachte 2007 den HC „US-EURO-Flottenfonds“ auf den Markt. Dieser investierte in die MS „SCL Marie-Jeanne“, MS „SCL Margrit“ und MS „SCL Thun“. Im September 2012 meldete die Fondsgesellschaft Insolvenz an (Az. 18 IN 9/13), die Frachter wurden unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Es erscheint unwahrscheinlich, dass Anleger verlustfrei aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen werden.“
Bevor Betroffene deshalb gleich das Handtuch werfen, sollten diese lieber ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Chancen stehen gut, zumindest einen Teil der Investitionen zu retten. Entsprechende Gerichtsurteile belegen dies. „Immer wieder werden Vermittler von Schiffsfonds wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt“, erklärt H. Heinze.
Auch im Fall der Hanse Capital gibt es bereits Erfolge zu verzeichnen. Ein Vermittler der HC „Container Flottenfonds“ GmbH & Co. KG wurde zu Schadensersatz verurteilt (Az. 6 O 2040/14). Die Gründungsgesellschafter des Fonds hat laut einer Pressemitteilung das gleiche Schicksal ereilt. Sie hätten die Pflicht gehabt, über anfallende Weichkosten aufzuklären. Da bei der Geltendmachung von Ansprüchen die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist zu beachten gilt, helfen die Vereinsanwälte des DFMS Anlegern mit einer kostenfreien Erstbewertung.
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