Das Insolvenzgutachten der KTG Agrar kursierte die letzten Wochen durch die Medien. Es wird vermutet, dass das Unternehmen schon vor der Insolvenzanmeldung im Februar 2015 zahlungsunfähig war und somit die Insolvenz verschleppt haben könnte, so ein Bericht der Wirtschaftswoche.
Der Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus will Haftungsansprüche in Millionenhöhe gegen den Landwirtschaftskonzern geltend machen.
Ein weiterer Fakt ist die Haftpflichtversicherung für Manager mit einer Deckungssumme von 40 Millionen Euro.
Am Freitag, den 10.02.2017 wird in Neuruppin in Brandenburg über den Fortführungsplan der Zech-Gruppe mit einer Quote von 2,94% für Anleger abgestimmt. Diese bekam bereits den Zuschlag für KTG Agrar. Um diese Lösung zu verhindern, haben Gläubigervertreter Gegenmaßnahmen angekündigt.
Sollte gegen diesen Plan gestimmt werden, wird ein reguläres Insolvenzverfahren folgen.
,,Gemäß dem Fall, dass Gericht würde dem Gutachten des Insolvenzverwalters folgen, könnte die Summe für Anleger deutlich höher ausfallen. Zudem sollten Gläubiger Forderungen sowie Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensverantwortliche und Vermittler im Einzelfall prüfen lassen, so H.Heinze, Geschäftsführer des DFMS.
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