Kunden eines Bausparvertrages haben es momentan nicht leicht. Hochverzinste Altverträge werden von zahlreichen Instituten gekündigt. Diese bestehen seit mindestens zehn Jahren und sind noch nicht voll bespart. Eine umstrittene Praxis, die Ende Februar Thema auf der Agenda des Bundesgerichtshof war.
Der Chef der Finanzaufsicht (Bafin) erklärt dieses Vorgehen anhand von sinkenden Erträgen und der aktuellen Niedrigzinsphase.
Die Servicepauschale wird je nach Institut bei 9,00 – 24,00 Euro im Jahr liegen und soll alle anfallenden Gebühren während der Spar- und Darlehensphase abdecken.
Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), H.Heinze, hat rechtliche Bedenken und stellt hier die Hauptleistung in Frage. ,,Bausparverträge ermöglichen ein vergünstigtes Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zu bekommen. Die Kontoführung ist deshalb nicht die Hauptleistung. Eine Servicepauschale oder Kontogebühren sind nur sinnvoll, wenn dem Kunden eine Leistung, wie Girokonto und EC-Karte zur Verfügung stehe. Bausparer sollten dies nicht hinnehmen und innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Schreibens schriftlich Widerruf einlegen." Der DFMS empfiehlt eine kostenfreie Erstbewertung ihres Bausparvertrages durch unsere Vertrauensanwälte.
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