Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V: Jetzt Ansprüche sichern

Anlegern des Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V bleibt nicht mehr viel Zeit, Verluste auszugleichen. Mögliche Ansprüche drohen für viele bereits im Juli 2017 zu verjähren. Zur Unterbindung rät der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) schnellstens zu professioneller Unterstützung.

Im Juli 2007 legte die Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co.KG (Hamburg) ihren fünften HT-Flottenfonds auf. Dieser investierte in die Schiffe MT „HS Elektra“, MS „HS Scott“ und MS „HS Berlioz“. Die MT „HS Elektra“ wurde verkauft, die anderen beiden Schiffe sind insolvent. „Für die Anleger steht damit eine Gesamtinvestitionssumme von rund 69 Millionen Euro auf dem Spiel“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Betroffenen rät er zur professionellen Prüfung ihrer Ansprüche: „Schiffsfonds sind mitnichten sichere Kapitalanlagen. Berater suggerieren dies aber immer wieder, beraten also falsch. Sind die Fehler nachweisbar, kommen sie für Schadensersatzansprüche in Betracht. HT-Flottenfonds-Anleger können hiervon profitieren.“ Eile ist geboten, da spätestens zehn Jahre nach Zeichnung einer Anlage Verjährung eintritt. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen mit einer zügigen und kostenfreien Erstberatung.

Eine Liste der Einschiffgesellschaften, die der HT- Flottenfonds zugeordnet sind, finden Sie auf unserer Website.

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