Die digitale Zukunft im Blick

Welche Chancen bietet die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, und wo liegen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des 24. Kasseler Symposiums für Krankenhausapotheker. 153 Teilnehmer aus ganz Deutschland nutzten die Gelegenheit, sich bei der von B. Braun organisierten Traditionsveranstaltung fortzubilden und auszutauschen.

Über Chancen und Schwierigkeiten des e-Health-Gesetzes sprach Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Berufsverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V.. Ziel des Gesetzes ist der bessere Austausch zwischen Akteuren des Gesundheitswesens durch die flächendeckende Einführung einer digitalen Infrastruktur. Doch genau da liegt laut Mittelstaedt das Problem: Derzeit gebe es keine intelligente Vernetzung zwischen verschiedenen Sektoren der Branche. Statt standardisierter Anwendungen seien Insellösungen die Regel. „Das e-Health-Gesetz enthält viele Pflichten und Fristen. Das Hinterfragen und die Neuordnung von Prozessen kommt darin aber zu kurz“, so Mittelstaedt.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Einführung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Allgemeinmediziner sollen diesen künftig für alle Patienten erstellen, die mindestens drei Medikamente zeitgleich und ständig einnehmen. Mithilfe eines Scanners können diese Informationen dann von anderen Ärzten und Kliniken schnell abgerufen werden.

Für Hausärzte, die ohnehin unter ständiger Zeitnot leiden, sei das eine zusätzliche Belastung, sagte der Kasseler Allgemeinmediziner Dr. Uwe Popert. Ein normaler Medikationsplan in Papierform, wie er bei Chronikern häufig verwendet wird, sei seiner Meinung nach ausreichend. „Eine Befragung unter 800 Allgemeinärzten hat ergeben, dass Patienten kaum nach dem neuen Plan fragen.“ Viele teilten seine Einschätzung, dass sowohl Erst-Erstellung als auch Aktualisierung äußerst zeitaufwändig sind.

Dr. Jörg Brüggmann, Leiter der Apotheke im BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin, stellte hingegen die Vorteile des BMP in seinem Vortrag dar. Die Liste sei in Hinblick auf Arzneimitteltherapiesicherheit eine wichtige Informationsquelle. „Schnelle Informationen sind gerade bei der Krankenhausaufnahme Gold wert“, sagte er. Und auch bei der Entlassung des Patienten sei der dann aktualisierte Medikationsplan sinnvoll. Im Unfallkrankenhaus Berlin werde eMedikation bereits seit 2014 genutzt, die Erfahrungen seien durchaus positiv.

Ein weiteres, wichtiges Thema der Tagung: Krankenhausärzte sollen ihren Patienten bei Entlassung schon bald ein Rezept ausstellen dürfen. Damit soll die lückenlose Versorgung nach einem Klinikaufenthalt gesichert werden. Obwohl die finale Entscheidung noch aussteht, ist sich Gabriele Prahl, Geschäftsführerin der GfG – Gesellschaft für Gesundheitsökonomie & management, sicher, dass das Gesetz wahrscheinlich im Laufe des Jahres umgesetzt wird: „Sie als Krankenhausapotheker sollten deshalb schon jetzt aktiv werden“, appellierte sie in ihrem Vortrag. Denn um verordnen zu können, sei einiges zu beachten – von der lebenslangen Arztnummer, die jeder verordnende Arzt benötigt, bis zur Entscheidung, wo im Krankenhaus das Rezept ausgedruckt wird. Gespräche zwischen Apothekern, Geschäftsführung den einzelnen Abteilungen seien zwingend notwendig.

Zu den neuen Vorschriften, mit denen sich insbesondere die Apotheker auseinander setzen müssen, gehört auch die EU-Fälschungsverordnung, die ab Februar 2019 gilt und vor dem Verkauf von Arzneimittelfälschungen schützen soll. Priv.-Doz. Dr. Martin Hug, Leiter der Apotheke am Universitätsklinikum Freiburg, erläuterte, was diese Verordnung beinhaltet – und vor allem, was die Umsetzung für deutsche Krankenhausapotheken bedeutet.

Pharmaunternehmen werden schon bald verpflichtet sein, ihre Verpackungen mit einem Originalitätsverschluss und einem Code zu versehen. Dieser enthält unter anderem eine Packungs-individuelle Seriennummer, die dann vor der Abgabe auf ihre Richtigkeit überprüft werden muss. Anschließend muss diese Nummer aus der zentralen Datenbank, in der alle Seriennummern gespeichert sind, gelöscht werden. „Dieser Prozess ist äußerst aufwändig“, sagte Hug. Um die EU-Verordnung umzusetzen, sei mehr Personal notwendig. Das habe ein interner Testlauf ergeben. Zudem sind Investitionen in die technische Infrastruktur zwingende Voraussetzung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Das 25. Kasseler Symposium für Krankenhausapotheker findet am 2. und 3. Februar 2018 statt.

 

 

 

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