„Ein guter Anfang ist eine handschriftliche Liste aller Accounts, bei denen laufende Kosten auftreten sowie den Zugangsdaten“, sagt c’t-Redakteur Lutz Labs. Diese Liste sollte dann an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Bei Social-Media-Diensten muss man meist die Sterbeurkunde und einen Verwandtschaftsnachweis einreichen, damit der Account gelöscht wird. Für Facebook kann man allerdings selbst einen „Nachlassverwalter“ innerhalb des Netzwerks bestimmen, der das Profil posthum einfrieren kann.
Wer seinen Nachkommen ein digitales Bilder- und Film-Archiv hinterlassen will, sollte die Daten sorgfältig sortieren. „Insgesamt könnte so ein Archiv 200 bis 300 Fotos plus private Videofilme und Audiomitschnitte umfassen, die die wichtigsten Stationen des Lebens repräsentieren“, so Labs. Er empfiehlt darauf zu achten, alles in allgemein verfügbaren Standard-Formaten zu speichern. Dazu gehören PDF-Dateien, TIF-oder JPEG-Dateien bei Fotos, MPEG-2 bei Videos und WAV für Audio-Formate.
Schwieriger ist die Frage der Langzeitarchivierung bei digitalen Medien. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass eine CD oder auch eine Festplatte in 50 Jahren noch läuft. „Ich empfehle, bei Festplatten alle fünf Jahre mal auf eine neue Platte umzukopieren, gleichzeitig aber auch auf einer M-Disk zu speichern, die bis zu 1000 Jahre halten soll“, empfiehlt Labs.
Das Wichtigste sei jedoch laut Labs, den Zugang zum meistgenutzten E-Mail-Account den Hinterbliebenen zu überlassen. „Wenn die Erben dort herankommen, können sie neue Passwörter von all den anderen Diensten anfordern, bei denen diese E-Mail-Adresse hinterlegt ist.“ So erhalten die Hinterbliebenen Zugang zu notwendigen Daten, auch wenn man gerade erst das eine oder andere Passwort geändert hat.
Radio-O-Töne von c’t-Redakteur Lutz Labs stehen ab sofort für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.
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