Keine bösen Überraschungen – Wie man Gewinnspiele sicher durchführt

Es klingt ganz einfach: Mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels schnell und günstig eine große Anzahl potentieller Kunden erreichen. Häufig werden hierbei allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen außer Acht gelassen – es drohen Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinen. Trusted Shops berät, wie man rechtliche Stolpersteine bei der Ausrichtung von Gewinnspielen erkennt und vermeidet.

Gewinnspiele stellen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG dar, sie dienen – jedenfalls mittelbar – der Verkaufsförderung. Bei ihrer Ausrichtung sind aus diesem Grund die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.

Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen werden regelmäßig personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben, zum Beispiel, um den Gewinner benachrichtigen zu können. Daher sind insbesondere auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es ist wichtig, nur die personenbezogenen Daten bei der Gewinnspielteilnahme zu erfragen, die für die Durchführung des Gewinnspiels auch tatsächlich erforderlich sind. Dies gebietet der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Teilnehmer müssen zusätzlich über die genaue Verarbeitung in einer Datenschutzerklärung, bzw. im Rahmen der Teilnahmebedingungen informiert werden.

Bei der Gestaltung des Gewinnspiels und der Webseite, auf dem dieses beispielsweise angekündigt und durchgeführt wird, ist darauf zu achten, dass alle relevanten Bedingungen und Informationen rund um das Spiel transparent zur Verfügung gestellt werden, sodass der potentielle Teilnehmer keinerlei Schwierigkeiten hat, sich alle relevanten Informationen zu beschaffen.

Auf die Teilnahmebedingungen muss im direkten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Gewinnspielankündigung hingewiesen werden. Sie sind bereits vor Teilnahme an dem Gewinnspiel bereitzustellen und müssen entweder direkt bei der Ankündigung stehen oder mittels eines Sternchenverweises oder Hyperlinks leicht erkennbar mit dieser verbunden sein.

Ausführliche Hinweise und Erklärungen zum Thema sicherer Gewinnspieldurchführung sind im Trusted Shops Blog zu finden.

Über die Autorin

Jennifer Rost ist Datenschutzbeauftragte und Legal Counsel bei der Trusted Shops GmbH. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München (LMU) und der Université de Lausanne Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, u.a. mit einer Station beim Bundeskartellamt. Danach dreieinhalb Jahre Justiziarin bei der Strato AG in Berlin mit Schwerpunkt IT-Recht. Parallel zu dieser Tätigkeit auch Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten (TÜV).

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online- Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

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