Trubel und kein Ende
Knapp 400 Millionen Menschen besuchten im vergangenen Jahr in Deutschland ganz unterschiedliche Veranstaltungen. Das heißt große Sportveranstaltungen, Konzerte, Kongresse, Tagungen und ähnliches. Dies geht aus der Statistik des GCB (German Convention Bureau) hervor. Zwar ist die Zahl der Besucher leicht gestiegen, aber die Menge der Veranstaltungen ging geringfügig auf gut 3 Millionen zurück. Für alle Events standen dabei deutschlandweit rund 7.300 Hotels, Hallen, Stadien und andere Locations zur Verfügung. Laut GCB entwickelte sich der deutsche Veranstaltungsmarkt 2016 auf einem hohen Niveau weiter. Zugleich ist jedoch auch das lange befürchtete Terrorszenario durch den Berliner Anschlag Realität geworden. Doch nicht erst seit diesem Ereignis erachten Publikum und Zuschauer von Veranstaltungen Körper- und Taschenkontrollen als nötig und eher selten als lästig und behindernd. Auf das persönliche Sicherheitsempfinden der Besucher wirkt dies beruhigend. Genauso wie die vor Ort erheblich größere Zahl von Einsatzfahrzeugen der Polizei und des Sanitätsdienstes. Auch intensive Zugangskontrollen, patrouillierende und deutlich sichtbar bewaffnete Polizisten sowie Überwachungskameras verstärken das Gefühl der Sicherheit und werden bei Großveranstaltungen gelassen akzeptiert, da sie als potenzielle Anschlagsziele von Terroristen gelten.
Auswirkungen der Bedrohungssituation
Durch die veränderte Bedrohungslage hat sich die gesamte Planung und Durchführung von Veranstaltungen verändert. Aber zu welchen speziellen Schutzmaßnahmen ist ein Veranstalter überhaupt verpflichtet? Die eigenen Mittel und rechtlichen Möglichkeiten etwas Erfolgversprechendes zur Verbesserung der Sicherheit zu unternehmen, sind jedenfalls beschränkt. Sollte der Organisator deshalb nicht besser gleich alle Maßnahmen der Polizei überlassen? Und was kommt im Falle eines Anschlags auf die beteiligten Institutionen und Dienstleister zu? Wie müssen Räumungs- und Fluchtkonzepte aussehen? Wie sollte idealerweise die Zusammenarbeit mit der Polizei organisiert sein? Diese und zahlreiche weiteren Fragen werden beim Symposium „Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr" thematisiert.
Das Fachsymposium richtet sich an Betreiber und Veranstalter, aber auch an Fach- und Führungskräfte der Bereiche Veranstaltungstechnik, Sicherheits- und Gebäudemanagement, an die technische Aufsicht sowie die für Arbeits- und Brandschutz Zuständigen. Verantwortliche Leiter im Rettungswesen, bei der Unfallkasse oder der Polizei sollen durch die Inhalte der Tagung ebenfalls angesprochen werden wie kommunale Vertreter der Ordnungs-, Bauordnungs-, Kultur- und Sportämter.
Die Tagung der TÜV Rheinland Akademie findet am 29.Juni 2017 im Renaissance Hotel Hamburg statt. An Beispielen wie „Rock am Ring“, „Kölner Lichter“ oder der „Eishockey-WM 2017“ zeigen und erklären Experten aus der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und von privaten Sicherheitsunternehmen wie sich die terroristische Bedrohung auf die gesamte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen auswirkt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tuv.com/seminar-10090
„Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr".
Datum: 29.06.2017
Ort: Renaissance Hotel Hamburg, Große Bleichen, 20354 Hamburg
Teilnahmegebühr: € 395,- zzgl. MwSt.
Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Simone Fier, TÜV Rheinland Akademie
Telefon: 02 21/8 06-50 95
E-Mail: simone.fier@de.tuv.com
Internet: www.tuv.com/seminar-10090
Hinweis für Redaktionen:
Journalisten können an der Fachtagung gegen Tätigkeitsnachweis oder mit Redaktionsauftrag kostenfrei teilnehmen.
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