Das Open-Data Gesetz begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der durch die Verwaltung erhobenen Daten. Entsprechend der Gesetzgebungskompetenz des Bundestages ist es auch nur für Behörden der Bundesverwaltung wirksam. Die Behörden der Länder können dennoch Ihre Daten auch über „GovData“ zur Verfügung stellen.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft, dass die Verwaltungen möglichst aktiv und umfangreich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch die Länder sich entsprechend stark beteiligen. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün freut sich über die Verabschiedung des Gesetztes: „Bei der erhofften Umsetzung des Gesetzes werden die Chancen für viele neue und innovative Geschäftsmodelle geschaffen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass Daten eine Grundlage für die Wirtschaft der Zukunft sind und macht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Nun hoffen wir, dass die Länder sich flächendeckend für ähnliche Reglungen stark machen und die Behörden sich aktiv beteiligen.“
Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind auf Daten angewiesen und benötigen diese als Grundlage ihrer Geschäftsmodelle. Der BITMi unterstützt daher ausdrücklich den Kulturwandel hin zu „Open-by-Default“, der in deutschen Behörden mit dieser Reglung eingeführt werden soll.
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