EU-Datenschutzgrundverordnung: Datenschutz muss sein

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten und unmittelbar in allen europäischen Mitgliedstaaten gültig sein. Sie sieht vor, dass die nationalen Gesetzgeber zwar Gestaltungsspielräume nutzen können. Der Schutzstandard darf jedoch grundsätzlich kein geringerer sein, als ihn die Verordnung vorgibt.

Gegen jeden, der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich ist, können zukünftig hohe Bußgelder verhängt werden. Das können im Einzelfall sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen sein. Darüber hinaus ist in Artikel 35 DSGVO bestimmt, dass der Verantwortliche für Datenverarbeitungsvorgänge, die ein hohes Risiko bergen, die zuständige Aufsichtsbehörde bereits vor Aufnahme der Datenverarbeitung konsultieren muss. Der Wille des europäischen Gesetzgebers war es auch, im Gegensatz zu den bisher vergleichbar schwachen Sanktionsmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden, starke Sanktionen bei datenschutzrechtlichen Verstößen möglich zu machen. Künftig drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro, bei Unternehmen sogar bis zu vier Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Dieses dürfte insbesondere Facebook und Co. beschäftigen, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sollten in Zukunft genau hinschauen, wenn es um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geht.

Christian Seidel, Diplom-Jurist bei ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen in Düsseldorf

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel