Mieterstrommodelle mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden im Gesetz nicht berücksichtigt. Dies ist aus Sicht des B.KWK zu kritisieren, da KWK-Anlagen die Stromerzeugung in PV-Anlagen ideal ergänzen.
Begrüßenswert ist hingegen, dass Mieterstrom zukünftig auch an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ mit dem Gebäude geliefert werden kann – sofern der Strom nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung geleitet wird. Dies erleichtert die Realisierung von Quartierslösungen.
Der B.KWK hatte zuvor in seiner Stellungnahme den Begriff „Kundenanlage im Sinn des § 3 Nr. 24a oder § 3 Nr. 24b EnWG“ als Alternative zum Begriff „Wohngebäude“ vorgeschlagen. Durch die Nutzung dieses Rechtstermini würde sich jegliche Diskussion „rund um die Wohnnutzung“ erübrigen. Diesem Vorschlag ist der Gesetzgeber aus Sicht des B.KWK bedauerlicherweise nicht gefolgt. Die Ausweitung auf Nebenanlagen ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.
Das Mieterstromgesetz findet bei Objekten Anwendung, wenn mindestens 40 Prozent der Fläche eines Gebäudes dem Wohnen dient.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile rund 520 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
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