Prepaid-Bestandskunden, wie Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de weiß: "Bislang war der Wechsel des Inhabers einer Prepaidkarte recht einfach. Viele Provider stellten ein Formular zur Verfügung. Dies füllten der alte und der neue Inhaber aus und sandten es unterschrieben an den Provider." Hierdurch übernahm der neue Inhaber alle Rechte und Pflichten, die mit der Prepaidkarte zusammenhingen, und erhielt vom alten Inhaber die SIM-Karte. Dieser Vorgang ist jedoch derzeit zumindest bei Blau und BILDmobil nicht möglich.
Aber warum sollten die Nutzer überhaupt einen Prepaid-Inhaberwechsel vornehmen? Hierfür gibt es viele Gründe: Wenn beispielsweise die Kinder geschäftsfähig oder volljährig werden, ist es praktisch, wenn die schon seit Jahren genutzte Prepaidkarte von den Eltern auf das Kind übertragen werden kann. "Auch beim Verkauf einer Prepaidkarte ist ein offizieller Inhaberwechsel in jedem Fall notwendig, damit der alte Inhaber nicht zur Rechenschaft gezogen wird, sollte der neue Inhaber damit eine Straftat planen oder begehen", so Kuch. Bislang war der
Prepaid-Inhaberwechsel beim Tod des bisherigen Inhabers auch ohne das oben erwähnte Formular möglich. Hierfür mussten die Erben die Sterbeurkunde oder den Erbschein beim Provider vorzeigen. Anschließend wurde die Prepaidkarte sowie das darauf enthaltene Guthaben auf die Erben übertragen. Doch selbst das kann durch die Gesetzesänderung nun zu einem Problem werden.
Auf Nachfrage bei Blau und BILDmobil werden technische Probleme als Grund für einen nicht funktionierenden Prepaid-Inhaberwechsel angegeben. Kuch sagt: "Bis zu einer Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtung für Bestandskunden bleibt den Betroffenen derzeit leider nichts weiter übrig, als die Prepaidkarte stillschweigend unter dem Namen des bisherigen Besitzers weiter zu nutzen."
Konkrete Fälle, bei denen ein Prepaid-Inhaberwechsel nicht funktioniert hat, finden Sie unter: unter: https://www.teltarif.de/s/s69323.html
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