Erstens: Einnahmepotenziale dort ausschöpfen, wo sie unter dem Bundeschnitt liegen. Das gilt etwa für die Grundsteuer B, die saarlandweit auf NRW-Niveau angehoben werden sollte. Zweitens: Ausgaben reduzieren durch eine umfassende Aufgabenkritik und eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit. Hier brauchen wir mehr Mut und Tatkraft. Und drittens sollte der kommunale Finanzausgleich mit dem Ziel reformiert werden, Anreize für ein kosteneffizientes Wirtschaften und für mehr Investitionen zu setzen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen. Die Einrichtung eines Altschuldenfonds ist demgegenüber weder politisch realistisch, noch löst sie dauerhaft die Ursachen für die unterdurchschnittliche Steuerkraft der Saarkommunen. Klingen: „Zielführender wäre hier eine Neuausrichtung der regionalen Steuerverteilung. Wirtschaftskraftbezogene Steuern sollten dort vereinnahmt werden, wo die Wertschöpfung stattfindet.“
Mit Blick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft verweist die IHK darauf, dass das Saarland mit 95 Prozent nur eine leicht unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft hat. Beim BIP je Einwohner liegt es vor den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Der vergleichsweise hohen Wirtschaftskraft steht aber nur eine weit unterdurchschnittliche Steuerkraft von rund 80 Prozent gegenüber. Der Grund dafür ist zu einem großen Teil das Wohnortprinzip bei der regionalen Verteilung der Einkommensteuer in Deutschland. Für das Saarland heißt das etwa, dass hierzulande per Saldo 15.000 Rheinland-Pfälzer arbeiten und Wertschöpfung erbringen, ihre Einkommensteuer aber in Rheinland-Pfalz vereinnahmt wird. Der Nachteil, der dem Saarland durch die wohnortbezogene Besteuerung der Einkommen erwächst, beträgt etwa 20 Millionen Euro jährlich.
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