Um seinen Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz stellen zu können, muss jeder Unternehmer mögliche Gefährdungen systematisch ermitteln und bewerten. Doch diese Gefährdungsbeurteilung ist in einer Arbeitswelt mit zunehmender Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen wie das Home-Office zunehmend schwierig. Daher aktualisiert auch der Gesetzgeber bestehende Verordnungen wie etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier wurden Telearbeit, Bildschirmarbeit und mobiles Arbeiten neu definiert. In diesem Rahmen wurde im Juli 2017 auch die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht, die detailliert die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung beschreibt.
Um die Informationen kompakt zu vermitteln und aktuelle Tipps zur praktischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach geltendem Regelwerk im Arbeitsschutz zu geben, bietet die TÜV SÜD Akademie das eintägige Seminar „Gefährdungsbeurteilungen – Grundlage für den systematischen Arbeitsschutz“ an.
Weitere Informationen zu Schulung und Terminen sowie zur Anmeldung gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie/arbeitssicherheit.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de
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