Schönheitsreparaturen nicht mehr auf Kosten der Mieter?

Klauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten, die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sind nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde. In einem konkreten Fall zog ein Mieter nach 14 Jahren aus seiner Wohnung aus, ohne sie vorher zu renovieren. Die Vermieterin forderte daraufhin Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen in Höhe von 3.700 Euro. Doch vor dem LG zog sie den Kürzeren. Schönheitsreparaturen können laut dem Urteil nur mit einem angemessenen Ausgleich verlangt werden. Und der gehört klar erkennbar in den Mietvertrag (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 7/17). Für unrenoviert übergebene Wohnungen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Auskunft von ARAG Experten bereits im März 2015, dass eine formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Az.: VIII ZR 185/14).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.