VDMA: „Rente mit 63“ muss auf den Prüfstand

Für VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann ist die sogenannte Rente mit 63 eine „dramatische Fehlentscheidung der Großen Koalition“, die durch ein Jamaika-Bündnis revidiert werden muss. Der Maschinenbau ist von den Folgen der „Rente mit 63“ stark betroffen. Mehr als zwei Drittel der dafür in Frage kommenden Beschäftigten im Maschinenbau hat sich zwischen 2013 und 2016 vorzeitig verrenten lassen. Gerade im Maschinen- und Anlagenbau sind viele Fachkräfte tätig, sie stellen 60 Prozent der Beschäftigten. Viele von ihnen stehen seit ihrer dualen Berufsausbildung in einem lückenlosen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Damit erfüllen sie im Alter von 63 die Voraussetzungen, um die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, die „Rente mit 63“ zu beziehen.

Die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der obersten Altersgruppe zeigt, dass von der „Rente mit 63“ in den vergangenen Jahren kräftig Gebrauch gemacht wurde. Zwischen Juni 2014 – dem Monat vor Einführung der „Rente mit 63“ – und März 2015 sank die Zahl der Mitarbeiter im Alter von 63 bis zur Regelaltersgrenze im Maschinenbau um 13 Prozent. Im Dezember 2016 lag sie rund 7 Prozent unter dem Niveau von Mitte 2014. Aus demografischen Gründen müsste die absolute Zahl der Beschäftigten in der obersten Altersgruppe aber eigentlich steigen.

In der Gesamtwirtschaft war die Beschäftigtenzahl zwischen Juni 2014 und März 2015 zwar zunächst auch gefallen (minus 9 Prozent). Sie liegt aber heute deutlich über dem Wert von Juni 2014 (plus 8,2 Prozent im Dezember 2016). Die Entwicklung zeigt, dass die „Rente mit 63“ zu einer Verschärfung der Fachkräftenachfrage beigetragen hat. Aufgrund der demografischen Entwicklung sollte die Politik daher einen Beitrag leisten, wie das faktische Renteneintrittsalter erhöht statt gesenkt werden kann, fordert Brodtmann.

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