Numerus Clausus: Landesärztekammer Hessen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das bisherige Auswahlverfahren zum Medizinstudium die Chancengleichheit der Studierenden verletzt und in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ausdrücklich“, erklärt Landesärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. „Seit Jahren kritisiert die hessische Ärzteschaft, dass ausschließlich die Abiturnote über die Zulassung zum Medizinstudium entscheidet: Nicht nur angesichts des zunehmenden Ärztemangels überholt als ausschließliches Kriterium. Auch sagt die Note alleine nicht genug über die menschlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Arztberuf aus. “
 
Dass Bund und Länder nun gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln müssen – unter anderem sollen zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierte Form" stattfinden  – bezeichnet von Knoblauch zu Hatzbach als große Chance, belastbare Entscheidungen für die Zulassung zum Medizinstudium zu finden.

Darüber hinaus erneuert von Knoblauch zu Hatzbach die Forderung an das Bundesland Hessen, die Zahl der Studienplätze zu erhöhen: „Nur so können wir auch künftig genügend Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung der Patienten ausbilden.“

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