Wann ist was versichert?
Bei Schäden am eigenen Gebäude, zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum oder abgedeckte Dachziegel, springt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung ein. Schäden am Inventar, etwa an Möbeln, sind über die Hausratversicherung finanziell abgesichert. Beide Versicherungen springen in der Regel bei Sturm (ab Windstärke acht), Hagel und Blitzschlag ein. Wichtig zu wissen: In beiden Fällen sind nicht alle Schäden durch Naturereignisse abgedeckt. So greift die Standard-Wohngebäudeversicherung nicht immer bei vollgelaufenen Kellern. Die Ausnahme: Das Wasser ist durch eine Öffnung in das Haus gelangt, die durch den Sturm entstanden ist. Hausrat- wie Wohngebäudepolicen gelangen zum Beispiel an ihre Grenzen, wenn das eigene Grundstück durch ausufernde Gewässer oder Starkregen überflutet wird und Wasser in die Wohnung oder den Keller eindringt.
Elementarschadenversicherung springt ein
Damit Schäden durch Naturereignisse umfassend abgesichert sind, braucht es eine gesonderte Elementarschadenversicherung, rät die Ammerländer Versicherung. Je nach Vertrag sind Schäden am Gebäude und/oder Hausrat versichert. Abgedeckt sind etwa Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser oder Schneedruck. Die Elementarschadenversicherung leistet beispielsweise bei Reparaturen im/am Haus oder Trockenlegung. Auch die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrats übernimmt sie.
Es handelt sich um einen optionalen Zusatzbaustein für die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung. Einige Versicherer bieten ihn gleich in Kombination damit an.
Verhalten im Schadenfall: Gut dokumentieren
Nach Naturereignissen wie aktuell „Friederike“ müssen die Schäden beim Kundenservice des Versicherers gemeldet werden. Wichtig: Es müssen Fotos eingereicht werden, welche die Schäden genau dokumentieren bevor sie beseitigt sind. Diese können auch direkt mit dem Handy gemacht werden. Darüber hinaus braucht es eine Auflistung aller Gebäudeelemente und Gegenstände, die zerstört wurden. Beides wird gemeinsam mit einer sogenannten „Schadenanzeige“ an den Versicherer übermittelt. Diese ist meist als Dokument auf der Webseite abrufbar, ebenso die Kontaktdaten des Kundendienstes. Dieser hilft bei Fragen auch persönlich weiter. Sind alle Fragen geklärt und die Angaben vollständig, kann der Schaden zügig beurteilt und die Ersatzzahlungen geleistet werden.
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