Bundesminister Christian Schmidt: „Digitalisierung ist ein Schlüssel für saubere Luft in Städten. Deshalb fördern wir neben alternativen Antrieben auch die Digitalisierung der Verkehrssysteme. Mit einer stärkeren Vernetzung des ÖPNV, einer intelligenten Verkehrssteuerung und einer effizienten innerstädtischen Logistik können Emissionen vor Ort deutlich und nachhaltig gesenkt werden. Damit erreichen wir zügig eine Verbesserung der Luftqualität.“
Der erste Förderaufruf umfasst Maßnahmen aus den Bereichen Verkehrsdatenerfassung, Parkleit- und Fahrgastinformationssysteme. Antragsberechtigt sind die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen, die jeweiligen Landkreise sowie kommunale Unternehmen, Zweckverbände, sonstige Betriebe und Einrichtungen, welche in der Trägerschaft einer betroffenen Kommune stehen. Anträge können bis zum 25. März 2018 eingereicht werden.
Über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“
Der Bund hat mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Das Sofortprogramm umfasst 1 Milliarde Euro. Gegenstand sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten. Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt.
Nachfolgend der Link zur Förderrichtlinie und dem Förderaufruf: www.bmvi.de/foerderrichtlinie-digitalisierung
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