Was ändert sich mit der Version TimePunch 3.2?
Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, werden wir folgende Änderungen vornehmen:
- Der neue Bericht „DSGVO Auskunftsbogen“ stellt kompakt dar, welche Daten über einen Mitarbeiter in TimePunch gespeichert sind und welche Mitarbeiter darauf zugreifen können.
- Die neue Rolle „Datenschutzkoordinator/ -beauftragter“ kann mit der Version 3.2 ausgewählten Mitarbeiter in TimePunch zugeordnet werden. Der Datenschutzbeauftragte hat das „Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen“ und ist damit einem IT-Administrator gleichgestellt (hat jedoch nicht das Recht, die eingesehenen Daten zu verändern). Die neue Rolle kann somit die Einhaltung der Löschfristen überwachen, eine Datenlöschung durchführen, sowie den „DSGVO Auskunftsbogen“ für alle Mitarbeiter aufrufen.
- Dem Administrator bzw. dem Datenschutzbeauftragten wird mit dem Update 3.2 die Möglichkeit zur Datenlöschung nach einer Zeitspanne gegeben. Damit gibt es erstmalig die Möglichkeit Mitarbeiterdaten nach der neuen DSGVO zu löschen.
Die wichtigsten Rechte der DSGVO und die damit verbundenen Veränderungen von TimePunch haben wir Ihnen hier zusammen gefasst.
Rechte der Datenschutz-Grundverordnung
Unter anderem sieht die Datenschutz-Grundverordnung für Mitarbeiter folgende Rechte vor:
- Informationsrecht (Artikel 12 Abs.1 DSGVO)
- Auskunfts- und Widerspruchsrecht (Artikel 13, 14, 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Artikel 16, 17, 18, 19 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Falls Sie weitere Fragen zum neuen Update oder sonstige Anliegen haben, kontaktieren sie uns einfach unter: info@timepunch.de
Das neue Release TimePunch 3.2 wird pünktlich zum in Kraft treten der DSGVO am 25.05.2018 erscheinen.
TimePunch KG
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