Das ist einerseits auf Vorurteile mancher Unternehmer zurückzuführen, die einer neuen Beschäftigung im Weg standen. Andererseits ist es für Betriebe immer schwieriger, Altersabgänge von behinderten Mitarbeitern adäquat nachzubesetzen. Dabei steckt in den Menschen mit Handicap viel Potenzial. Dieses Knowhow nutzt die SFZ gGmbH, um Dienstleistungen für und von Menschen mit Behinderungen optimal zu erbringen und der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.
"Der sächsische Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Jahren für viele Menschen gute Jobchancen geboten. Jedoch konnten die schwerbehinderten Arbeitslosen nicht im gleichen Umfang davon profitieren, wie beispielsweise Menschen ohne gesundheitliche Handicaps. Das kann einerseits an Vorurteilen, Ängsten und Bedenken in der Gesellschaft liegen. Andererseits bestätigen mir Unternehmer immer häufiger, dass Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen mit behinderten Menschen immer schwieriger werden", sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Von 2010 bis 2017 ist die Arbeitslosigkeit in Sachsen um 44,6 Prozent auf 140.348 Menschen gesunken und hat sich damit nahezu halbiert (minus 112.851). Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nur halb so stark zurückgegangen. Im Jahr 2017 waren 8.575 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, 23,6 Prozent weniger als im Jahr 2010 (minus 2.652).
"Es hilft immer Klartext zu reden. Vorurteile gegenüber Menschen mit einem Handicap können wir uns nicht leisten. Es darf nicht darum gehen, wer alles kann, sondern wer worin besonders gut ist! Letztendlich ist die Leistungsfähigkeit entscheidend, nicht eine mögliche Behinderung. Deshalb gehen bei der Personalauswahl schon heute viele Unternehmen stärkenorientiert vor. Das ist mit dem Blick auf die hohen Fachkräftebedarfe der richtige Ansatz", sagte Hansen weiter.
Denn Menschen mit Behinderungen sind meist gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. So hatten im Jahr 2017 fast 80 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit waren Menschen mit Handicap besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Über alle Personengruppen hinweg haben 73,6 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.
Betriebe mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitzustellen – und zwar in Höhe von mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze (Soll-Quote). Aktuell erfüllen in Sachsen nicht alle Betriebe diese Pflicht. Stattdessen zahlen viele eine Ausgleichsabgabe.
Im Jahr 2016 gab es insgesamt 8.424 Betriebe mit 906.780 Arbeitsplätzen, die nach der Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen beschäftigen müssten. Von den 42.918 zu besetzenden Pflichtarbeitsplätzen zählten tatsächlich nur 37.037 Arbeitsplätze als besetzt. Damit lag die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in Sachsen bei 4,1 Prozent, auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Bundesweit lag diese Beschäftigungsquote bei 4,7 Prozent. Von den 8.424 Betrieben erfüllen nur 3.211 die Beschäftigungspflicht. Alle übrigen 5.211 zahlen eine monatlich gestaffelte Ausgleichsabgabe oder beauftragen Behindertenwerkstätten, statt Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen im eigenen Unternehmen zu beschäftigen.
Menschen mit Handicap haben oftmals gar nicht erst die Möglichkeit zu zeigen, wie leistungsfähig sie sind. Natürlich gehört dazu eine optimale Versorgung mit Hilfsmitteln oder eine veränderte Arbeitsorganisation. Wie dies möglich ist, kann die SFZ gGmbH mit ihrer Inklusionsfirma CoWerk zeigen. Dort arbeiten zurzeit 280 Kolleginnen und Kollegen in ganz verschiedenen Dienstleistungsbereichen. Davon sind 42 Prozent schwerbehindert oder gleichgestellt.
Auch im SFZ Förderzentrum sind circa 13 Prozent der 240 Mitarbeiter schwerbehindert. "Im Alltag spielt das in beiden Firmen aber eine eher untergeordnete Rolle, hat doch Motivation und Leistungsbereitschaft nichts mit Behinderung zu tun", sagt Axel Brückom, Geschäftsführer beider Firmen.
Im Jahr 2016 waren in den sächsischen Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten insgesamt 42.458 schwerbehinderte und gleichgestellte Frauen und Männer beschäftigt. Das waren 32 weniger als im Jahresdurchschnitt 2015, aber 6.117 mehr als im Jahr 2010.
"Dass man auch mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wirtschaftlichen Erfolg haben kann, zeigt die SFZ CoWerk GmbH seit über 15 Jahren. Dabei müssen wir auch immer wieder gegen das Vorurteil ankämpfen, dass eine Inklusionsfirma von Fördermitteln lebt. Wir sind zu 100 Prozent ein Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes. Natürlich stehen uns auch finanziell Ausgleiche zur Verfügung, dies sind aber nahezu dieselben Mittel, die jedem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der einen freien Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Kollegen besetzt. Gemeinschaftsverpflegung, Reinigung- und Hausmeisterdienst, Pflegedienst und Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nur ein Teil des Dienstleistungsangebotes der SFZ CoWerk GmbH. Der neu umgebaute barrierefreie Verwaltungs- und Bürobereich machte es auch Kollegen mit schwereren körperlichen Einschränkungen möglich, ihren Beruf auszuüben. In Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk des SFZ sollen in Zukunft auch Arbeitsplätze im Metallbereich, speziell im CNC Bereich entstehen. Von der Qualität der vielleicht zukünftigen Mitarbeiter kann man sich schon jetzt in den modern ausgestatteten Ausbildungsräumen überzeugen", so Dirk Glowka, Geschäftsführer der SFZ Förderzentrum gGmbH und SFZ CoWerk gGmbH.
Damit sich künftig die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Handicap verbessern, unterstützen die Arbeitsagenturen und Jobcenter die Einstellung von Schwerbehinderten finanziell. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit sollen Defizite und eine erhöhte Einarbeitung ausgeglichen werden. So können beispielsweise Lohnzuschüsse für mehrere Jahre oder Einstellungspauschalen gezahlt werden. Zusätzlich unterstützen die technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ohne Einschränkungen volle Leistungen bringen können.
"Neu ist die Idee, einen Beratungsservice für Unternehmen anzubieten. Im Dschungel von Vorschriften, Ansprechpartnern und Zuständigkeiten helfen wir den Chemnitzer Unternehmen, möglichst schnell und passgenau die Einstellungs- und Finanzierungsmodalitäten zu klären. Damit wollen wir die die Inklusion weiter ausbauen, gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern von der Arbeitsagentur, dem KSV und dem Integrationsamt", so Glowka abschließend.
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