Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung angewendet werden, von der die meisten Unternehmen betroffen sind. Damit das Kundenbeziehungsmanagement trotz der schärferen Gesetzeslage weiterhin effizient gestaltet werden kann, beschäftigt sich der CRM-Hersteller seit Herbst 2016 mit dieser Thematik und kann nun eine umfangreiche Erweiterung seiner CRM Lösungen vorstellen. „Wir sind stolz, dass wir die cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready ausliefern können. In Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten hat sich das gesamte Team in den letzten 20 Monaten intensiv mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt und viel Herzblut in die Entwicklung gesteckt. Unser Team besteht aus ausgebildeten Datenschützern, die unseren Kunden optimale Software-Beratung bieten können. Die Software wurde zudem in einem monatelangen Prozess geprüft und wurde als geprüfte Software zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO ausgezeichnet“, freut sich Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH.
Personenbezogene Daten können in der cobra Version 2018 ganz einfach gekennzeichnet und konfiguriert werden. Entsprechende Quellenangaben oder Verwendungszwecke können personenbezogen zugeordnet und ggf. zur Erfüllung von Nachweispflichten aufgerufen werden. Macht eine betroffene Person von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch, können die jeweiligen personenbezogenen Daten auf Knopfdruck ausgegeben werden.
In der cobra Version 2018 werden also nicht nur die rechtlichen Vorgaben, wie
z. B. die Erfüllung von Auskunftspflichten, abgebildet, sondern sie werden darüber hinaus äußerst benutzerfreundlich und komfortabel umgesetzt. Wesentliche Bestandteile können außerdem der Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 EU-DSGVO dienen.
Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO wird besonders oft das Thema „Löschen“ angesprochen. Auch hierfür bietet cobra eine DATENSCHUTZ-ready-Funktion: Zur Löschung vorgesehene Datensätze können sofort oder anhand des integrierten Löschplans auch zeitlich versetzt gelöscht werden, z. B. nachdem der Verarbeitungszweck erloschen oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen sind. Nach der Löschung können Sperrvermerke gesetzt und Adressen auf eine Sperrliste gesetzt werden, um einen wiederholten Import der Adresse zu verhindern. Die Rechteverwaltung ermöglicht es zudem, dass nur berechtigte Mitarbeiter z. B. Zugriff auf sensible Daten oder die Löschprozesse haben.
Die neue Version 2018 steht ab sofort zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.cobra.de.
Das Konstanzer Softwarehaus cobra ist einer der führenden Anbieter von Lösungen für das Kunden- und Kontaktmanagement. Als Pionier für CRM entwickelt und vertreibt cobra seit über 30 Jahren innovative CRM Lösungen made in Germany. Schneller erfolgreich im Vertrieb, Marketing, Service oder in der Geschäftsleitung: cobra stellt Kundeninformationen abteilungsübergreifend in den Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns und unterstützt bei Kundenbetreuung, Kampagnen- und Leadmanagement sowie der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch mobil ist cobra via Smartphone, Tablet oder Laptop im Einsatz. Ein eigenes Hosting-Angebot sowie Mietmodelle bieten maximale Flexibilität.
Als Vorreiter der Branche gehört cobra zu den ersten Anbietern, die Datenschutzmanagement und CRM vereinen. Somit werden Unternehmen bei der Einhaltung der strengen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung komfortabel unterstützt. In diesem Zusammenhang fordert cobra Unternehmen auf, die Anforderungen der EU-DSGVO als Chance für eine zielgerichtete Kommunikation mit Kunden und Interessenten im rechtskonformen Rahmen wahrzunehmen.
Mit rund 250 Vertriebspartnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz berät cobra kleine, mittelständische und große Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema CRM. Zu den 18.000 Kunden zählen Unternehmen wie Continental, die Unimog Sparte der Daimler AG, Europa-Park oder Ergo direkt.
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