Verschärft wird diese kritische Situation ebenfalls noch durch die, in der Trockenheit zunehmenden Wasserentnahmen mit Pumpen, um die Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Oftmals werden Motor- und Elektropumpen eingesetzt, um den Wasserbedarf aus Bächen und Flüssen zu decken. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass auch die dortigen Lebewesen eine ausreichende Mindestwassermenge zum Überleben benötigen. Ein zusätzlicher Wasserentzug bei Niedrigwasserständen führt im „Lebensraum Bach“ sehr schnell zu einer Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichtes und kann im Extremfall zum Sterben von Lebewesen führen.
Aufgrund von aktuellen Ortsbesichtigungen der Gewässer bittet die Untere Wasserbehörde dringend um Rücksichtnahme bei der Wasserentnahme aus Fließgewässern und weist auf die folgenden gesetzlichen Vorgaben hin:
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist der sogenannte Eigentümer- und Anliegergebrauch geregelt. Danach benötigen Eigentümer und Anlieger (d. h. zur Nutzung Berechtigte) von Grundstücken, die an Gewässer grenzen, keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme für den eigenen Bedarf.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch die Gewässerbenutzung (hier Wasserentnahme)
– andere nicht beeinträchtigt werden und
– keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit,
– keine wesentliche Verminderung der Wasserführung
– sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.
Wegen der beschriebenen kritischen Situation in zahlreichen Fließgewässern im Vogelsbergkreis sollte daher derzeit gänzlich auf Wasserentnahmen verzichtet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz, Tel.: 06641 / 977-123 oder -126, E-Mail: wasserbehoerde@vogelsbergkreis.de.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
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http://www.vogelsbergkreis.de
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de