Nicht wegsehen
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine Straftat. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Sextouristen aus Deutschland können für ihre im Ausland begangenen Taten auch in Deutschland angeklagt und verurteilt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nötig; sie ist aber nur möglich, wenn die kriminellen Vorgänge auch hier bekannt werden. Deswegen ist es entscheidend, dass Reisende eventuelle auffällige Beobachtungen melden. Die im Auftrag von ECPAT erstellte Studie "Viele Fälle – wenig Verurteilungen!" unterstreicht die ersten Erfolge einer Online-Meldemöglichkeit unter www.nicht-wegsehen.net. In den ersten anderthalb Jahren seit der Schaltung der Seite sind 58 Meldungen eingegangen, bei 29 Meldungen handelte es sich um Kindeswohlgefährdungen aufgrund von Gewalteinwirkung. Der begründete Verdacht auf sexuelle Ausbeutung Minderjähriger war in 21 Fällen gegeben. Davon handelte es sich bei knapp der Hälfte um Vorkommnisse mit deutschen Reisenden oder Touristen als Täter. Bevor die Meldeplattform eingerichtet wurde, erreichten ECPAT nur zwischen fünf und zehn Meldungen pro Jahr.
Auffälligkeiten und Straftaten melden
Wer im Ausland Straftaten beobachtet, scheitert oft an der Sprachbarriere oder schreckt ganz einfach davor zurück, den eigenen Urlaub auf einer fremden Polizeiwache zu verbringen. Wenn Sie allerdings Zeuge von Kindersextourismus werden, ist es möglich, dies direkt online beim Bundeskriminalamt (BKA) anzuzeigen. Oft haben Touristen in der Vergangenheit auffällige Situationen beobachtet, in denen Kinder gefährdet sein könnten. Sie waren sich dann aber vielfach nicht sicher, ob das Beobachtete bereits als eine Straftat galt. In solchen Fällen helfen die Seiten der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V. weiter – auf Wunsch auch anonym.
Weitere Informationen zum Thema Kindesmissbrauch finden Sie im Faltblatt "Kleine Seelen, große Gefahr…". Das Faltblatt ist kostenlos bei jeder Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.
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