Das Verbot gilt auch für den Fall, dass bislang eine Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die Wasserbehörde erteilt worden war. Eine solche Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn die Abflussmengen erhalten bleiben, die für das Gewässer erforderlich sind. Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet.
„Eine Änderung der Wetterlage ist im Moment nicht in Sicht, mit einer Entspannung kann nicht gerechnet werden“, sagt Mischak. „Das ist eine wirklich extreme Situation für das Ökosystem Bach. Die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen haben sich massiv verschlechtert. Es gilt, die Natur zu schützen“, macht Dr. Mischak deutlich. Deshalb könne das Verbot auch erst aufgehoben werden, wenn sich die Witterungsverhältnisse deutlich verbessert haben.
Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.
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