Ist in einem Mehrfamilienhaus kein Aufzug vorhanden oder passt der Kinderwagen nicht in den Aufzug, darf er im Flur abgestellt werden, wenn er keine Fluchtwege blockiert. In einem konkreten Fall entschieden die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, dass es den Mietern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen tagsüber in den im Keller befindlichen Abstellraum zu tragen. In den Abendstunden und über Nacht müssen die Kinderwagen allerdings in den Keller gebracht werden (OLG Hamm, Az.: 15 W 444/00). Laut ARAG Experten dürfen auch Rollatoren, Rollstühle und andere Gehhilfen im Flur geparkt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Notfalls müssen sie zusammengeklappt werden, damit genug Platz für weitere Gehhilfen oder Kinderwagen anderer Bewohner ist.
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