Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel deutlich:
„Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden.“
Hintergrund:
Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden Betrieben gekommen.
Am morgigen Mittwoch informiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Kabinett über die Möglichkeit der Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Tierfütterung (Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) und den Zwischenstand zum Bund-Länder-Treffen.
Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel deutlich:
„Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden.“
Hintergrund:
Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden Betrieben gekommen.
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