Die Kosten für eine Handwerkerstunde setzen sich zusammen aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten und dem Stundenlohn. Was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn. Die Empfehlung der Handwerkskammer Region Stuttgart lautet deshalb: Betriebe sollten ihren interessierten Kunden die Bestandteile des Verrechnungssatzes für eine Arbeitsstunde offen darlegen. So wird die hohe Personalintensität im Handwerksbetrieb deutlich und Vorurteilen kann entgegengewirkt werden. Der Kunde kann dann besser erkennen, dass der Verrechnungssatz weder Willkür noch ausufernder Gewinn ist, sondern sich an betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten orientiert.
Nur wenige wissen, dass der Stundenlohn und die darauf entfallenden lohngebundenen Kosten und anteiligen Gehälter pro Stunde bis zu zwei Drittel des Verrechnungssatzes ausmachen. Berechnet ein Handwerker zum Beispiel eine Arbeitsstunde mit 61,42 Euro, so entfallen davon 16 Euro auf den Bruttostundenlohn und 13,42 Euro auf die Lohnnebenkosten. Die betrieblichen Gemeinkosten mit 19,61 Euro sind dagegen eher bescheiden. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent, die der Unternehmer ans Finanzamt abführen muss. Dem Betrieb verbleiben unter dem Strich in diesem Fall 2,58 Euro Gewinn.
Zu den Lohnnebenkosten zählen unter anderem die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Mutterschaftsurlaub und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Lohnnebenkosten sind in den vergangenen Jahren recht deutlich angestiegen, unter anderem aufgrund versicherungsfremder Leistungen wie die Mütterrente, die aus den Sozialkassen finanziert werden. Mit 32,20 Euro lagen die Arbeitskosten in Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt und 2,4 Prozent höher als 2014. Der Anstieg wird vermutlich weitergehen, denn die Kosten steigen zum Beispiel im Pflegebereich aufgrund der demografischen Entwicklung stetig. Deshalb fordert die Handwerkskammer, gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht aus Mitteln der Sicherungssysteme. Außerdem darf es keine weiteren Belastungen der Beitragszahler geben. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen bei 40 Prozent eingefroren werden. Als Gemeinkosten werden üblicherweise Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon etc. bezeichnet.
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