Recht auf Sabbatical?
Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz könnte auch Sie reizen? Einen Anspruch auf einen Ausstieg aus dem Job auf Zeit gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind spezielle Regelungen für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Teilweise gibt es in Unternehmen tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die einen Anspruch darauf entstehen lassen können. Aber oft ist es eine Frage von individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob, wie lange und zu welchen Konditionen eine solche Freistellung durchgeführt wird. Es kann sich somit für Sie lohnen, sich im Unternehmen zu informieren, ob es dort bereits Erfahrungen mit Sabbaticals gibt und welche Modelle zur Anwendung kamen. Empfehlenswert ist es, mit Kollegen im Unternehmen zu sprechen, die eine solche Auszeit bereits umsetzen konnten, und von ihren Erfahrungen zu profitieren.
Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub
Beim unbezahlten Urlaub wird der Job für einen bestimmten Zeitraum auf Eis gelegt. Das Arbeitsverhältnis beziehungsweise der Arbeitsvertrag enden nicht, so dass Sie nach der Auszeit einen Anspruch auf Rückkehr haben. Auch der Kündigungsschutz bleibt vollständig bestehen. Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung – und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung – bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.
Sabbatical über ein Langzeitarbeitskonto
Auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten können Überstunden oder auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage angesammelt und später für eine längere Auszeit beziehungsweise ein Sabbatical genutzt werden. Dieses Modell wird hauptsächlich in größeren Unternehmen genutzt und bietet einen großen Vorteil: Die Gehaltszahlung läuft weiter und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Sabbatical über Lohnverzicht
Eine weitere Möglichkeit ist es, sich für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil des eigenen Gehalts auszahlen zu lassen. Sie arbeiten dann beispielsweise weiterhin 40 Stunden pro Woche, lassen sich aber ein Gehalt für nur 30 Wochenstunden auszahlen. Bei dieser Beispielrechnung könnten Sie schon nach drei Jahren ein volles Jahr aussteigen – und haben die gleichen Vorteile wie beim Langzeitarbeitskonto.
Manchmal bleibt nur die Kündigung
Sind Sie mit Ihrer beruflichen Situation unzufrieden? Dann ist es vielleicht ohnehin Ihr lang gehegter Wunsch, Ihren Job zu kündigen. Der Nachteil: Wer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, wird in der Regel bei der Arbeitsagentur für drei Monate gesperrt und erhält kein Arbeitslosengeld. Weiterhin müssen Empfänger von Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie können deshalb nicht länger verreisen oder eine zeitintensive Weiterbildung realisieren. Eine Kündigung sollten Sie deshalb immer gut durchdenken und abwägen, so ARAG Experten.
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