Erbrecht: Wie verfasst man sein Testament korrekt?

Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Was ist neben dem klassischen Nachlass (Vermögenswerte des Erblassers) für den „digitalen Nachlass“ zu beachten? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht gewünscht war. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“, der unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html kostenfrei heruntergeladen (PDF) oder als Broschüre (Tel. 069 955128400) angefordert werden kann, informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des letzten Willens bietet. Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, digitaler Nachlass, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament
Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der neue kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ (40 Seiten) ist zum Download (PDF) verfügbar unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder zu bestellen als Broschüre im Printformat per Tel. unter 069 955128400.

„digitalen Nachlass“

Neben dem klassischen Nachlass spielt in einer zunehmend digitalisierten Welt auch der „digitale Nachlass“ (auf Rechnern oder online gespeicherte Daten und Vertragsbeziehungen zu Online-Anbietern) eine immer größere Rolle. Unter digitalem Nachlass versteht man diejenigen Daten und Rechtsbeziehungen in Verbindung mit der Nutzung sozialer Netzwerke, von E-Mail- oder Messaging-Diensten oder der Verwendung von Cloud-Diensten. Alle hierbei übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben nach dem Tod eines Kunden oder Users grundsätzlich beim jeweiligen Anbieter. Deshalb sollten auch diese Daten bei der Formulierung des Nachlasses berücksichtigt werden. So kann z. B. in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob die Erben Zugriff zu bestehenden Nutzerprofilen oder E-Mails erhalten oder ob diese Daten gelöscht werden sollen. Welche weiteren Schritte hierbei sinnvoll sind und wo der Notar unterstützen kann, darüber informiert der neue Herzstiftungs-Ratgeber.

Erbschaften zugunsten der Herz-Kreislauf-Forschung

Die Deutsche Herzstiftung hat den Testamente-Ratgeber im Zuge von Anfragen vieler Menschen herausgegeben, die die Verwendung ihres Nachlasses für einen wohltätigen Zweck genau festlegen möchten. Nachlässe wurden der Deutschen Herzstiftung und der von ihr gegründeten Deutschen Stiftung für Herzforschung für Projekte mit dem Zweck übertragen, die Versorgung von Herzpatienten nachhaltig zu verbessern und die Erforschung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen voranzubringen. Beispiele hierfür sind der Gerd Killian-Fonds zur Stärkung von Forschungsaktivitäten für Kinder mit angeborenem Herzfehler, die Margret Elisabeth Strauß-Projektförderung auf dem Gebiet der dilatativen Kardiomyopathie und der Dr. Ortwin Rusche-Stiftungsfonds für Forschungsvorhaben, die der Innovation von herzchirurgischen Therapieverfahren dienen. Erträge der Herbert und Gertrud Dietze-Stiftung werden für den Aufbau und Betrieb einer sozialrechtlichen Beratungsstelle für Menschen mit angeborenem Herzfehler und deren Angehörige eingesetzt.

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