„Mit dieser Anerkennung erweitern wir unseren bisherigen Status als Interims-DeBo“, sagt Klaus-Michael Bosch, Geschäftsführer der
TÜV SÜD Rail GmbH. „Damit bieten wir unseren Kunden, Herstellern und Betreibern, Dienstleistungen im Bereich Schienenfahrzeuge an, die konform mit der neuesten Gesetzeslage sind.“ Die Gesetzeslage hat sich mit der am 11. August 2018 in Kraft getretenen Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) geändert. Sie basiert auf der bisherigen Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV), die inhaltlich und strukturell angepasst wurde und EU-rechtliche Vorgaben mit nationalen Vorschriften verbindet. „Als erste anerkannte Bestimmte Stelle für Schienenfahrzeuge in Deutschland sind wir damit in der Lage, Bewertungen und Leistungen sowohl nach der TEIV, als auch nach der neuen EIGV anzubieten,“ so Bosch.
Übergangsregelung für laufende Genehmigungen
Für neu eingereichte Genehmigungsverfahren oder solche, die sich nicht in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, gilt schon jetzt die EIGV. Als Ausnahme gelten Verfahren, die nachweislich fortgeschritten sind. „Die Ausnahmeregelung müssen die Antragsteller binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der EIGV beim EBA beantragen,“ erklärt Bosch. Genehmigungsverfahren, deren Maßgabe weiterhin die TEIV oder die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind, werden wie bisher vom EBA auf vier Kernfachgebiete geprüft. Das gleiche gilt bei Genehmigungen, die zwar nach EIGV bewertet, aber unter Einbeziehung eines Interims-DeBos eingereicht werden. „Für Antragsteller bringt die Gesetzeslage einige Veränderungen mit sich“, betont der TÜV SÜD Rail-Geschäftsführer. „Mit unserem neuen Status als erster DeBo in Deutschland sind wir darauf sehr gut vorbereitet. Dass wir die Anerkennung durch das EBA auf der internationalen Leitmesse für Verkehrstechnik verkünden können, freut uns natürlich sehr.“
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