„Wie sich heute zeigt, eine Fehleinschätzung. Mitarbeiter in guten Einsätzen, beispielsweise mit Branchenzuschlägen, müssen nach 18 Monaten den Einsatzort wechseln, weil sie nicht länger an das Kundenunternehmen überlassen werden dürfen“, hat der Betriebsrat festgestellt. Daher fordere er die Abschaffung der Überlassungshöchstdauer.
Die Zeitarbeitsbranche sei in Deutschland ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument und biete vielen Menschen – auch geringer Qualifizierten – attraktive Einsätze, faire Entlohnung nach Tarifvertrag und interessante Weiterbildungsangebote. Weitere Regulierungen seien daher überflüssig. Deshalb habe der Betriebsrat nun die Petition eingereicht, weil das Gesetz nur vom Bundestag verändert werden könne. Innerhalb von vier Wochen müssen online über 50.000 Unterschriften gesammelt werden, damit der Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich über die Eingabe berät. Dazu werden auch die Petenten eingeladen und können Stellung nehmen.
Im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages ist die Petition Nr. 83888 bereits unter dem Titel „Arbeitnehmerüberlassung – Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer“ veröffentlicht. Wer die Petition unterstützen will, kann noch bis zum 27. November 2018 elektronisch unter „https://epetitionen.bundestag.de/…“ mitzeichnen.
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 98112-17
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de