BJV fordert Einstellung der Jagd
Selbstverständlich, so der BJV, muss bei solchen Schneelagen auch die Jagd bedingungslos eingestellt werden, auch in den so genannten Schonzeitaufhebungs-gebieten. „Das“ so BJV-Präsident Vocke, „gebietet nicht nur § 29 des Bayerischen Jagdgesetzes und § 17 des Tierschutzgesetzes, sondern ganz einfach der Anstand und die Ehrfurcht gegenüber der Schöpfung.“
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