Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder EU-Bürger, dessen Wochenarbeitszeit mehr als zehn Stunden betragen hat, nachfolgend Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Dies gilt auch für Au-pairs, die für einen begrenzten Zeitraum bei Gastfamilien in Deutschland arbeiten. In einem konkreten Fall hatte eine Kroatin für ein halbes Jahr zwischen vier und fünf Stunden täglich bei einer deutschen Gastfamilie gearbeitet und neben freier Kost und Logis monatlich 260 Euro verdient. Nach ihrer Au-pair-Zeit arbeitete sie kurz als Empfangskraft in einem Hotel, anschließend beantragte sie beim Jobcenter Hartz IV. Dieses verweigerte zunächst die Zahlung, weil es die Kroatin nicht als Arbeitnehmerin akzeptierte. Die junge Frau klagte erfolgreich dagegen (Sozialgericht Landshut, Az.: S 11 AS 624/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.