Der gutgläubige und branchenfremde Anleger wird jetzt (nach 24 Jahren) zur Kasse gebeten.
Der Insolvenzverwalter fordert nach § 172 HGB die in den Jahren 2004 bis 2008 gezahlten Ausschüttungen zurück. Bedingt durch die sehr lange Laufzeit, haben viele Anleger die Beteiligung guten Glaubens an Kinder oder Enkel vererbt oder verschenkt. Und damit auch die Haftung. Erben müssen jetzt Geld zurückzahlen, obwohl sie nie Ausschüttungen erhalten haben.
Die Interessengemeinschaft Fonds e.V. unterstützt die Anleger gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters. Mehr als 30 Anleger haben sich bereits unserer Initiative angeschlossen und einen erfahrenen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
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