Bildungsurlaub – eine besondere Möglichkeit zur Weiterbildung

Wer von seinem Anspruch auf Bildungsurlaub Gebrauch macht, genießt die Freistellung von der Arbeit, um sich einem selbst gewählten Thema zu widmen: Ein Recht, das viel mehr Arbeitnehmer nutzen sollten. Es braucht dazu nicht viel mehr, als einen anerkannten Bildungsanbieter, eine Anmeldung und einen Antrag beim Arbeitgeber.

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Sonderform des bezahlten Urlaubs für die berufliche Weiterbildung. Arbeitnehmern in Baden-Württemberg stehen dafür pro Jahr fünf Arbeitstage zur Verfügung. Voraussetzung hierfür: Es muss sich bei dem Angebot um eine im Bundesland anerkannte Weiterbildungsmaßnahme handeln. Die Freiburger Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ist im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Für ihre Seminare und Studiengänge kann also Bildungsurlaub beantragt werden. Wer ein entsprechendes Seminar- oder Studienangebot ausgewählt hat, muss nur noch den Antrag beim Arbeitgeber einreichen und dann kann es schon losgehen mit der Extraportion Bildung – und das ohne die Belastung des Arbeitsalltags.

Lebenslanges Lernen ist heute eine Notwendigkeit, um im Beruf wie auch im Alltag bestehen zu können. Wer seine Qualifikationen und Kompetenzen erhalten beziehungsweise erweitern möchte, findet ein großes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten von unterschiedlichstem Inhalt und Umfang. Nur wenige Arbeitnehmer nehmen allerdings die Möglichkeiten wahr, diese Weiterbildung in einem Sonderurlaub zu absolvieren: Bildungsurlaub oder Bildungszeit, das ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für ehrenamtliche Ta?tigkeiten. Für welche Weiterbildungsmaßnahmen beim Arbeitgeber Bildungszeit unter Lohnfortzahlung beantragt werden kann, regeln hierzulande das Bildungszeitgesetz Baden-Wu?rttemberg (BzG BW). Anspruch auf Bildungszeit haben üblicherweise alle Beschäftigten; also auch Auszubildende, in Heimarbeit Bescha?ftigte oder Studierende an Dualen Hochschulen. Der Bildun gszeitanspruch betra?gt grundsa?tzlich fu?nf Arbeitstage pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Anzahl entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit.

Das jeweilige Thema des Angebots ist dabei aus einem sehr breiten Spektrum frei wählbar: von Stressmanagement über Rhetorik und Business-Englisch bis hin zu Politik und Entspannungsmethoden ist vieles möglich. Vorausgesetzt: Die Bildungsveranstaltung ist gemäß § 10 BzG BW anerkannt und als solche gekennzeichnet.

Mit dem Siegel „Anerkannt für Bildungsurlaub gemäß § 10 BzG BW“ weist sich die VWA Freiburg mit seinem Seminar- und Studienangebt als geeigneter Anbieter aus.

Bildungsurlaub – ein Plus auch für Arbeitgeber 

Den Anspruch auf Bildungsurlaub sollten Arbeitnehmer also nicht verfallen lassen. Und das auch zum Wohle des Arbeitgebers, denn: Eine anerkannte Bildungsmaßnahme sieht mindestens sechs Unterrichtsstunden täglich vor. Sie verspricht damit nicht nur frisches Wissen und neue Kompetenzen, sondern fördert Stressbewältigung, Eigenständigkeit und Konfliktlösung beim Teilnehmer. Wer sich weiter qualifiziert, geht ausgeglichener und motivierter an die Arbeit und bringt so auch bessere Leistung, wovon nicht zuletzt der Betrieb profitiert.

Weitere Informationen erhalten Interessierte telefonisch unter (0761) 38673-15 oder auf der Homepage VWA www.vwa-freiburg.de. (Wirtschaft und Verwaltung)

Über VWA Freiburg

Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie leistet seit über 80 Jahren einen Kompetenz-Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die gemeinnützige Organisation bietet berufsbegleitende Studiengänge und Seminare sowie Coachings für Berufstätige und Auszubildende aus Verwaltung und Wirtschaft an. Im Rahmen der Inhouse-Akademie entwickelt die VWA individuelle Weiterbildungskonzepte für Unternehmen, die genau an die firmenspezifischen Bedürfnisse angepasst werden. Als unabhängige Akademie zählt sie unter anderem das Land Baden-Württemberg, kommunale Spitzenverbände, Banken und Unternehmen, Industrie- und Handelskammern und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu ihren Trägern. Neben der Hauptakademie Freiburg ist die VWA mit Zweigakademien in Offenburg, Konstanz, Lörrach und Villingen-Schwenningen vertreten.

Der Seminarbereich umfasst u.a. folgende Themenbereiche:

– Führung- und Personalmanagement
– Sozial- und Methodenkompetenzen
– Marketing, PR und Social Media
– Office-Management
– Betriebswirtschaft und Controlling
– Immobilienwirtschaft und Liegenschaften

Folgende berufsbegleitende Studiengänge werden angeboten:

– Betriebswirt/in (VWA)
– Dipl.-Finanzierungswirt (VWA)
– Wirtschaftsförderer/in (VWA)
– Mediator/in (VWA)
– Social Media Manager/in (VWA)
– Marketing Manager/in (VWA)
– Digitalisierungsmanager/in (VWA)
– Business Moderator/in (VWA) NEU!

Über die VWA Business School (VWA BS) führt die VWA Freiburg in Kooperation mit einer der größten privaten Hochschulen in Deutschland, der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB), vom Bachelor bis zur Promotion.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VWA Freiburg
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Telefon: +49 (761) 38673-0
Telefax: +49 (761) 38673-33
https://www.vwa-freiburg.de

Ansprechpartner:
Katja Martinho
Marketing & Kommunikaton
Telefon: +49 (761) 38673-47
Fax: +49 (761) 3867398
E-Mail: martinho@vwa-freiburg.de
Cornelia Ruh
Marketing & Kommunikation
Telefon: 07613867321
Fax: 07613867398
E-Mail: ruh@vwa-freiburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.