DIHK: Beim Brexit-Steuerbegleitgesetz die Realwirtschaft im Blick behalten!

Im Zuge seiner heutigen Beratung über den Gesetzentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) hört der Finanzausschuss des Bundestages Sachverständige an. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) empfiehlt gesetzliche Schritte zur Sicherung des Derivatehandels.

"Derivategeschäfte haben für die deutsche Wirtschaft eine wichtige, wenn nicht sogar unerlässliche Funktion", betont DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. "Sie sind für viele Unternehmen der Realwirtschaft unentbehrlich, um sich gegen Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisschwankungen abzusichern."

Der Sicherung des weltweiten Derivatehandels, der vornehmlich über Handelsplätze im Vereinigten Königreich laufe, komme demzufolge eine Schlüsselrolle zu.

"Um im Fall eines harten Brexit die Risikoabsicherung der Unternehmen nicht zu gefährden, sollte übergangsweise ein Abschluss von Derivate-Neugeschäften über britische Finanzdienstleister für deutsche Unternehmen weiterhin möglich sein", so Treiers Appell. "An einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt es derzeit noch – auch wenn das clearingpflichtige Bestandsgeschäft bereits temporär abgesichert ist."

Gesetzlichen Nachsteuerungsbedarf sieht der DIHK auch für das nicht-clearingpflichtige Derivategeschäft – sei es Bestands-, sei es Neugeschäft. "Der vorliegende Entwurf zum Brexit-StBG ist hier nicht ausreichend", kritisiert Treier.

Der DIHK hat diese Bedenken zusammen mit dem Deutschen Aktieninstitut und dem Verband Deutscher Treasurer in einer Stellungnahme an den Gesetzgeber übermittelt (http://brexit-kompendium.de)

Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich rät der DIHK dringend, sich mithilfe der DIHK-Brexit-Checkliste (www.ihk.de/brexitcheck) und den dort verlinkten Empfehlungen zu Derivategeschäften von Unternehmen in der Realwirtschaft auf das Szenario eines harten Brexit vorzubereiten.

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