Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Renaturierung von Auen schafft Lebensräume für Tiere, wie Libellen und Schmetterlinge und Pflanzen, die den Fluss und das Wasser brauchen. Sie schafft außerdem Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten. Mit unserem neuen Förderprogramm Auen ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Bundesprogramms ,Blaues Band Deutschland` getan. Bei der Umsetzung der Projekte setzen wir auch auf die aktive Mitwirkung der staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen vor Ort.“
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel ergänzt: „Mit dem neuen Förderprogramm erhalten der Auenschutz und die Auenentwicklung in Deutschland neue Impulse. Der Bedarf ist groß, denn bundesweit sind nur noch etwa zehn Prozent unserer Flussauen in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand und damit als intakt zu werten. Das neue Programm ist daher von großer Bedeutung, wenn es darum geht, den Zustand der Auen zu verbessern und zugleich die Bestände der Arten und Lebensräume wieder zu vergrößern, die an intakte Flusslandschaften gebunden sind. Das sind zum Beispiel Altarme, Auenwälder oder selten gewordene Vogelarten wie die Bekassine.“
Das Förderprogramm Auen richtet sich unter anderem an Naturschutz- und Umweltverbände sowie Landkreise und Kommunen, die Projekte zur naturnahen Entwicklung der Auen an Bundeswasserstraßen planen. Zur Wiederherstellung intakter Flusslandschaften können beispielsweise Auengewässer und Feuchtgrünland angelegt oder renaturiert, nicht mehr benötigte Dämme und Entwässerungseinrichtungen entfernt sowie der für die Maßnahmenumsetzung notwendige Grunderwerb oder Ausgleichzahlungen gefördert werden.
Eingebettet ist das Förderprogramm Auen in das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“, das vom Bundeskabinett im Februar 2017 verabschiedet worden war. Ziel der gemeinsamen Initiative des Bundesumweltministeriums und Bundesverkehrsministeriums ist es, Deutschlands Wasserstraßen wieder naturnäher werden zu lassen.
Informationen zur Förderrichtlinie Auen, zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung: www.bfn.de/blauesband.html
Darüber hinaus wird die neue Richtlinie am 28. März 2019 im Rahmen eines Dialogforums des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn vorgestellt. Nähere Informationen: www.bfn.de/blauesband/infoveranstaltung.html
Informationen zum Bundesprogramm Blaues Band Deutschland: https://www.blaues-band.bund.de/
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