Die ARAG Experten weisen Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass es einen groben Verkehrsverstoß bedeuten kann, wenn Autofahrer am Fahrbahnrand parken und beim Aussteigen ihre Tür mehr als 60 cm öffnen und damit den fließenden Verkehr behindern. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Gleichzeitig müssen Autofahrer, die an einem stehenden Fahrzeug vorbeifahren, einen angemessenen Seitenabstand einhalten. Was angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. In einem konkreten Fall stieß eine Autofahrerin gegen die Tür eines am Straßenrand parkenden Fahrzeugs, an dem sie mit einem Seitenabstand von mehr als einem halben Meter vorbeifuhr. Die Tür des parkenden Wagens wurde unvermittelt um etwa 60 bis 80 cm geöffnet. Nachdem die erste Instanz der Fahrerin ein Drittel Mitverschulden anlastete, sahen die Richter in zweiter Instanz das Fehlverhalten ganz bei dem parkenden Autofahrer. Ihrer Ansicht nach sei ein Seitenabstand von mehr als 50 cm ausreichend, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis um einen Pkw handelt. Der Insasse hätte mit der nötigen Vorsicht auch dann die Tür gefahrlos geringfügig öffnen können, um den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (Landgericht Hagen, Az.: 3 S 46/17).
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.