Verkauf von Küchengeräten rechtfertigt keine Einstufung als Arbeitsvermittler

Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre. ARAG Experten verweise auf das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.03.2019, Az.: 6 AZR 171/18).

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