Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Audi Q3 mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, beauftragte er seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft damit, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Audi Q3 geltend zu machen. Er kaufte das Fahrzeug im Oktober 2013 und fuhr damit zwischenzeitlich ca. 100.000 km. Als dies von der Gegenseite abgelehnt wurde, erhob die Kanzlei Klage. Der Kläger verlangte die Neulieferung mit dem folgenden Antrag:
Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi Q3, FIN: XXX Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi Q3, FIN: XXX nachzuliefern.
Das Landgericht Osnabrück, 9 O 1061/16 gab der Klage statt und verurteilte den Händler, einen neuen Audi Q3 zu liefern. Obwohl der Kläger bereits ca. 100.000 km mit seinem manipulierten Fahrzeug zurückgelegt hat, muss er nach dem Urteil keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück legte der Händler Berufung am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Die mündliche Verhandlung sollte am 22.03.2019 stattfinden. Dazu kommt es jedoch nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen hat. Offensichtlich ist dies auf Weisung des Volkswagenkonzerns geschehen. Damit soll offensichtlich verhindert werden, dass es zu einem oberlandesgerichtlichen Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof hatte erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Der Händler fürchtete daher offensichtlich eine Verurteilung und wollte ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindern.
Nachdem die Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Kläger kann vom Händler die Neulieferung eines Audi Q3 verlangen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000 positive Urteile erstritten hat, teilt mit: „Es ist eine Sensation. Der Kläger ist 6 Jahre kostenlos mit seinem Fahrzeug gefahren und erhält jetzt ein neues Fahrzeug. Offensichtlich fürchtete der Händler sich vor der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und der Rechtsprechung des BGH und nahm deshalb lieber kurzfristig die Berufung zurück, als ein negatives Urteil kassieren. Dies zeigt, dass die Geschädigten sehr gute Aussichten haben, Schadensersatz zu erhalten. Es ist jetzt dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche gegen VW geltend zu machen, was auch noch 2019 möglich ist. Die Ansprüche sind noch nicht verjährt.“
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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