Dieselskandal – Schadensersatz bei Mercedes Benz A-Klasse

Auch Besitzer einer A-Klasse von Mercedes sind möglicherweise vom Abgasskandal betroffen. Auch in der A-Klasse ist ein Motor verbaut, bei dem der Verdacht besteht, dass Daimler eine illegale Abschalteinrichtung verwendet.  Es handelt sich um den Motor mit der Bezeichnung OM 651. Der Dieselmotor OM 651 wurde von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 in zahlreichen Modellreihen verbaut. Offizielle Rückrufe des Kraftfahrbundesamtes  bezüglich anderer Modelle als der A-Klasse sind bereits erfolgt, denn es wurde bei einigen Modellen der Verdacht, dass illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind, bereits bestätigt. Man findet die Motoren in fast allen Baureihen. Experten gehen daher davon aus, dass zahlreiche Rückrufe folgen werden.  Daimler wehrt sich gegen die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes und ist der Ansicht, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen.

Geschädigte haben jedoch sehr gute Aussichten auf Schadensersatz, selbst wenn es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt. Das Landgericht Stuttgart 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18 hat erst kürzlich in 3 Urteilen die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. In diesen Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart manipuliert sind, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind. Deshalb steht den Kunden ein Schadensersatzanspruch zu. Die Urteile finden sich hier:

http://lrbw.juris.de/…
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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