Wirecard – signifikante Vereinbarung mit Adobe-Tochter und weiterer FT-Bericht

Wieder einmal trumpfte die Financial Times mit negativer Berichterstattung über den weltweit führenden Innovationstreiber Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) auf, die die Aktien am Freitag um rund 10 % einbrechen ließen. Positiv ist dabei allerdings festzustellen, dass die Berichterstattung der Financial Times scheinbar deutlich an Schrecken verloren hat. Denn bei ähnlicher Berichterstattung in der jüngsten Vergangenheit, rutschten die Kurse zeitweise mehr als dreimal so tief.

Doch was war nun wieder passiert? Die Onlineausgabe der Financial Times wirft dem Aschheimer Unternehmen wieder einmal Betrug vor, und dass, obwohl erst zum Beginn der vergangenen Woche das unabhängig in Auftrag gegebene Gutachten der Anwaltskanzlei Rajah & Tann Wirecard entlastete, was die Börsianer mit einem Kursfeuerwerk von zeitweise deutlich über 30 % feierten. Trotz des scharfen Dementis des Unternehmens bezüglich der „neuen“ Vorwürfe, die ungenau und seitens der Financial Times absichtlich falsch zitiert worden seien um Tatsache und Fiktion weiter zu verzerren, konnten die Kursverluste am Freitag noch nicht wieder einfangen werden.

Das bayrische Unternehmen reichte nun, eigenen Angaben zufolge, eine Schadensersatzklage gegen die FT und den Autor dieser Berichte ein. Der Autor sei einer der Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kursmanipulation durch Außenstehende, welches die Staatsanwaltschaft München angestrengt hat, verdeutlichte das Unternehmen noch einmal. Vielleicht findet die Fehde ja ihr Ende, wenn dieses Verfahren in Zusammenarbeit mit der ebenfalls eingeschalteten BaFin abgeschlossen wird.

Da man aufgrund der negativen Berichterstattung dazu neigt, die vielen positiven Meldungen außer acht zu lassen, wollen wir an dieser Stelle noch auf eine unserer Meinung nach wegweisende Nachricht eingehen.

Denn zu den vielen Partnerschaften und Innovationen des Unternehmens wurden ganz aktuell zwei neue Erweiterungen für das Shopsystem der Adobe-Tochter Magento angekündigt, welche die Integration von Onlineshops in Wirecards digitale Plattform noch einfacher ermöglicht. 

Das weltweit beliebteste Shopsystem kommt mit mehr als 200.000 Shops auf einen Marktanteil von 30 %. Die große Besonderheit der Wirecard-Shop-Erweiterungen für Magento 1 und 2 sind die vollständige Konfiguriermöglichkeit der Funktionen, Zahlungsmethoden, Benutzeroberflächen und Sprachen sowie vor allem der volle Support – auch wenn ein Händler wesentliche Anpassungen aufgrund seiner individuellen Geschäftsanforderungen vorgenommen hat. Hiermit hebt sich Wirecard von anderen Anbietern deutlich ab. Zudem werden Händler bei der Erhöhung der Konversionrate unterstützt, indem Stammkunden von einem verbesserten Checkout-Erlebnis mit One-Click-Zahlungen profitieren.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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