Der "Taschengeldparagraf"
Ja, es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch tatsächlich den "Taschengeldparagrafen" (§ 110). Offiziell ist er überschrieben mit "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln". Er regelt jedoch nicht etwa die Höhe des Taschengeldes oder den Anspruch darauf, sondern besagt, dass Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Eltern wirksam Dinge kaufen können, wenn sie mit Geld bezahlen, dass ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde. Konkret sind dies Dinge, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis.
Die Taschengeldtabelle
Das Bundesministerium für Familie hat eine Tabelle veröffentlicht, die Eltern helfen soll, eine angemessene Taschengeldhöhe festzulegen. Danach sollen Kinder unter sechs Jahren 50 Cent bis einen Euro in der Woche bekommen, Sechs- bis Siebenjährige 1 bis 2 Euro und acht- bis neunjährige Kinder 2 bis 3 Euro. Erst wenn die Kinder zehn Jahre und älter sind, wird ein monatliches Taschengeld empfohlen: Bei Zehn- bis Elfjährigen sind es 15,50 bis 20,50 Euro monatlich, bei 12- bis 13-Jährigen etwa 20,50 bis 25,50 Euro. 14 bis 15 Jahre alte Jugendliche können schon bis zu 38 Euro im Monat bekommen, 16- bis 17-Jährige etwa 38 bis 61 Euro. Der volljährige Nachwuchs bekommt bis zu 76 Euro monatlich – vorausgesetzt, er geht noch zur Schule und ist von seinen Eltern abhängig. Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes immer von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.
Wofür darf man das Taschengeld verwenden?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte super skinny low hip two-tone-Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm allerdings auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.
Ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?
Viele Banken und Sparkassen bieten mittlerweile Girokonten für Minderjährige an. Für ältere Kinder – Experten meinen, ab dem zehnten Lebensjahr – ist das auch durchaus sinnvoll. Bargeld wird immer weniger genutzt; der Umgang mit Girocard und Überweisungen will ebenfalls geübt sein. Für Kinder und Jugendlichen gelten oft besonders günstige Konditionen. Für manche Banken ist allerdings nicht nur das Alter, sondern ebenso der Status der jungen Leute als Schüler, Studierende oder Azubis für die günstigen Konditionen wichtig. Eltern sollten daher vorab auf ein paar Dinge achten:
- Das Taschengeldkonto ist selbstverständlich ein Guthabenkonto. Überziehen und Dispokredite sind für die Kinder und Jugendlichen, die den Umgang mit ihren Finanzen erst lernen sollen, tabu!
- Nicht nur die Kontoführung, auch die Karte zum Konto sollte gratis sein. Außerdem sollte das Kreditinstitut genügend Automaten für kostenloses Geldabheben bieten. Sonst fallen unter Umständen bis zu fünf Euro pro Abhebung an; zu viel für ein Guthaben, das aus Taschengeld besteht.
- Für Auslandsreisen ist eventuell eine Kreditkarte sinnvoll. Für Minderjährige gibt es meist Prepaid-Karten, die mit Guthaben aufgeladen werden können. Auch hier lohnt sich ein Preisvergleich. Die jährlichen Gebühren für Kreditkarten liegen je nach Anbieter zwischen 0 und 42 Euro.
- Manche Geldinstitute stellen auch für Überweisungen 1,50 Euro in Rechnung. Sinnvoll ist es daher unter Umständen, gleich ein Online-Konto zu eröffnen. Hier können die Konto-Anfänger ihren aktuellen Kontostand checken und Überweisungen selbst tätigen.
Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.
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