Von der Politik nicht einkalkuliert, hat die AÜG-Reform von 2017 für Verunsicherungen im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen (z.B. in den Bereichen Consulting, Projektmanagement, Qualifizierung oder im IT-Umfeld) geführt. Auch wenn der Gesetzgeber in seinem ersten Gesetzesentwurf für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz noch gezielt hochqualitative und wissensintensive Dienstleistungen ausgegrenzt hatte, fand dieser Punkt in der abschließenden Gesetzesreform keine Berücksichtigung. Auch über die Gesetzgebung zur Scheinselbstständigkeit wird seit Jahren intensiv diskutiert. Das Institut für Management und Innovation (IMI) hat eine deutschlandweite Erhebung durchgeführt, um zu untersuchen ob die aktuelle Gesetzgebung unter Umständen einen Einfluss auf die Qualität und die Quantität des Wissenstransfers zwischen externen Experten und Unternehmen hat. Hierbei wurden insgesamt 638 Personen befragt, wovon n=323 Fälle auf Auftraggeber wissensintensiver Dienstleistungen (d.h. Kundenunternehmen), n=125 Fälle auf wissensintensive Dienstleistungsunternehmen (d.h. z.B. Beratungsunternehmen, Qualifizierungsanbieter, Projektmanagementdienstleister) und n=190 auf Freelancer entfielen. Die Befragung wurde im Oktober 2018 durchgeführt. Zur Rekrutierung der Studienteilnehmer wurden renommierte Online-Access-Panels genutzt, in denen Führungskräfte und Selbstständige mit Interesse an thematisch auf ihre Berufstätigkeit bezogenen wissenschaftlichen Studien registriert sind. Die resultierende Stichprobe enthält somit typische Vertreter der jeweiligen Grundgesamtheiten, ohne Anspruch auf uneingeschränkte Repräsentativität zu erheben. Die Umfrage bezog sich zudem ausschließlich auf den Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen. Die Wichtigkeit der Gesetzgebungen für den Arbeitnehmerschutz im Niedriglohnsektor wurde zu keinem Zeitpunkt angezweifelt. Die These, dass die aktuelle Gesetzgebung negative Auswirkungen auf die Quantität und Qualität des Wissenstransfers zwischen externen Experten und Kundenunternehmen hat, wird durch die Ergebnisse weitestgehend gestützt.
In Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbstständigkeit sind folgende Ergebnisse nennenswert:
- 45% der befragten Auftraggeber gaben an, die Anzahl an Freelancern aufgrund der aktuellen Gesetzgebung bewusst zu reduzieren.
- 52% der Auftraggeber gaben an, dass die aktuelle Gesetzeslage den Einsatz von Freelancern erschwert.
- Jeder dritte Freelancer gab an, dass die Anzahl an aufgeschriebenen Aufträgen zurückgegangen ist und das eigene Einkommen gesunken ist.
- 50% der befragten Auftraggeber gaben an, dass sich durch die Reduzierung bzw. den Verzicht auf die Zusammenarbeit mit Freelancern wissensintensive Projekte verzögern.
In Bezug auf die Gesetzgebung zur Arbeitnehmerüberlassung sind u.a. folgende Ergebnisse zu erwähnen:
- 45% der befragten Dienstleistungsunternehmen gaben als Auswirkung der Gesetzesreform einen Umsatzrückgang an, 40% bestätigten einen Nachfragerückgang.
- 52% der befragten Dienstleister haben seit der AÜG-Reform mit Komplikationen in der Projektakquise zu kämpfen.
- 40% der Befragten gaben an, dass die Beratungsqualität von AÜ-Projekten (im Vergleich zur Abwicklung über Werkverträge) schlechter ist.
Eine ausführlichere Darstellung weiterer Ergebnisse wird in der Juni-Ausgabe der Personalwirtschaft erscheinen. Bei Interesse an der Studie und ihren Ergebnissen können Sie sich auch gerne jederzeit an das Institut für Management und Innovation wenden.
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