Bei der Bundeswehr dürfen bislang ausschließlich Soldatinnen lange Haare tragen. Die Herren müssen sich an die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 halten, nach der das Haar den Hemdkragen nicht berühren darf. Dagegen wehrte sich ein Soldat, der privat viel in Gothic-Kreisen verkehrt, wo lange Haare auch bei Männern üblich sind. Er fühlte sich diskriminiert. Nach Auskunft der ARAG Experten wollten die Richter zwar keine Diskriminierung erkennen, aber vom Tisch ist das Thema noch nicht. Denn da im Soldatengesetz (§ 4 Abs. 3 Satz 2 SG) keinerlei Aussage zur Haartracht enthalten ist, fehlt der Vorschrift eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Bis zu einer entsprechenden Neuregelung durch den Gesetzgeber muss der Soldat allerdings mit kurzen Haaren leben (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 1 WB 28.17).
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