Hauptversammlung 2019 der MorphoSys AG

Die MorphoSys AG (FSE: MOR; Prime Standard Segment, MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens allen Tagesordnungspunkten zugestimmt haben, die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 von der Verwaltung zur Abstimmung gestellt wurden. Dies beinhaltet die folgenden Tagesordnungspunkte:

  • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
  • Beschlussfassung über die Wahl der PricewaterhouseCoopers AG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
  • Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
  • Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung über das Verfahren zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
  • Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019-I unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung von unter dem "Restricted Stock Unit Programm der Gesellschaft an Führungskräfte und Mitarbeiter der MorphoSys US Inc.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 der MorphoSys AG waren 65,78 % des aktuellen Grundkapitals anwesend.

"Wir freuen uns, Sharon Curran neu im Aufsichtsrat zu begrüßen und mit ihr zusammenzuarbeiten", sagte Dr. Marc Cluzel, Vorsitzender des Aufsichtsrats der MorphoSys AG. "Aufgrund ihrer großen und speziell auch kommerziellen Erfahrung in der weltweiten Gesundheits- und biopharmazeutischen Industrie, wird sie MorphoSys in Zukunft eine wertvolle Hilfe sein."

"Im Namen des Vorstands und des gesamten Unternehmens möchte ich unseren Aktionären für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen danken", sagte Dr. Simon Moroney, Vorstandsvorsitzender der MorphoSys AG.

Weiterführende Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Abstimmungsergebnisse aller Tagesordnungspunkte sind erhältlich unter http://www.morphosys.de/hv.

Über die MorphoSys AG

MorphoSys (FSE & NASDAQ: MOR) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das in klinischen Entwicklungsphasen aktiv ist. MorphoSys hat sich der Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung außergewöhnlicher, innovativer Therapien für Patienten mit schweren Erkrankungen verschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf Krebs. Auf der Grundlage seiner führenden Expertise in den Bereichen Antikörper-, Protein- und Peptidtechnologien hat MorphoSys zusammen mit seinen Partnern eine Wirkstoffpipeline mit mehr als 100 Programmen in Forschung und Entwicklung aufgebaut, von denen sich 29 derzeit in der klinischen Entwicklung befinden. Im Jahr 2017 erhielt Tremfya(R), vermarktet vom Partner Janssen zur Behandlung von Schuppenflechte, als erstes Medikament auf Basis von MorphoSys‘ Antikörpertechnologie die Marktzulassung. Der am weitesten fortgeschrittene firmeneigene Produktkandidat des Unternehmens, Tafasitamab (MOR208), wurde von der US-Zulassungsbehörde FDA mit dem Status Therapiedurchbruch (breakthrough therapy designation) für die Behandlung von Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) ausgezeichnet. Der MorphoSys-Konzern hat seinen Hauptsitz in Planegg bei München und beschäftigt aktuell rund 330 Mitarbeiter. Zudem ist die hundertprozentige US-amerikanische Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. tätig. Weitere Informationen unter https://www.morphosys.de.

HuCAL(R), HuCAL GOLD(R), HuCAL PLATINUM(R), CysDisplay(R), RapMAT(R), arYla(R), Ylanthia(R), 100 billion high potentials(R), LanthioPep(R), Slonomics(R), Lanthio Pharma(R) und LanthioPep(R) sind eingetragene Warenzeichen der MorphoSys Gruppe. Tremfya(R) ist ein Warenzeichen von Janssen Biotech, Inc.

MorphoSys zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über den MorphoSys-Konzern, einschließlich der Finanzprognose für 2019, den Beginn, den Zeitpunkt und die Ergebnisse klinischer Studien und die Veröffentlichung klinischer Daten sowohl in Bezug auf die eigenen Produktkandidaten als auch auf die Produktkandidaten von Partnern, die Entwicklung kommerzieller Strukturen, insbesondere in Bezug auf Tafasitamab (MOR208), und die Entwicklung von MorphoSys hin zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen, der voraussichtliche Zeitpunkt der Einreichung eines Zulassungsantrags bzw. der möglichen Markteinführung von Tafasitamab, Interaktionen mit den Aufsichtsbehörden, einschließlich der möglichen Zulassung der aktuellen oder zukünftigen Medikamentenkandidaten von MorphoSys, einschließlich der Gespräche mit der FDA über die mögliche Zulassung von Tafasitamab und der erwarteten Tantiemen- und Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit den Kooperationen von MorphoSys. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stellen das Urteil von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung dar und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Erfolge von MorphoSys oder die Branchenergebnisse wesentlich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen, den finanziellen Bedingungen und der Liquidität, der Leistung oder den Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auch wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der MorphoSys tätig ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Perioden treffen. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können, gehören unter anderem, dass die Erwartungen von MorphoSys an die Finanzprognose für 2019, den Beginn, den Zeitpunkt und die Ergebnisse klinischer Studien und die Veröffentlichung klinischer Daten sowohl in Bezug auf die eigenen Produktkandidaten als auch auf die Produktkandidaten von Partnern, die Entwicklung kommerzieller Strukturen, insbesondere in Bezug auf Tafasitamab, und die Entwicklung von MorphoSys hin zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen, der voraussichtliche Zeitpunkt der Einreichung eines Zulassungsantrags bzw. der möglichen Markteinführung von Tafasitamab, Interaktionen mit den Aufsichtsbehörden, einschließlich der möglichen Zulassung der aktuellen oder zukünftigen Medikamentenkandidaten von MorphoSys, einschließlich der Gespräche mit der FDA über die mögliche Zulassung Tafasitamab und der erwarteten Tantiemen- und Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit den Kooperationen von MorphoSys falsch sein könnten, dass die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, Aktivitäten im Bereich der klinischen Studien- und Produktentwicklung und behördlichen Genehmigungsanforderungen (einschließlich der Tatsache, dass MorphoSys möglicherweise keine behördliche Zulassung für Tafasitamab erhält und dass Daten aus den laufenden klinischen Forschungsprogrammen von MorphoSys die Registrierung oder Weiterentwicklung seiner Produktkandidaten aus Sicherheitsgründen nicht unterstützen, Wirksamkeit oder aus anderen Gründen), die Abhängigkeit von der Zusammenarbeit mit Dritten, die Einschätzung des wirtschaftlichen Potenzials seiner Entwicklungsprogramme und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in MorphoSys‘ Registrierungserklärung auf Formular F-1 und anderen Einreichungen bei der US Securities and Exchange Commission enthalten sind. Angesichts dieser Unsicherheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht zu sehr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um eine Änderung seiner Erwartungen in Bezug auf sie oder eine Änderung der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht, widerzuspiegeln oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, es sei denn, dies ist durch Gesetze oder Vorschriften ausdrücklich vorgeschrieben.

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