Am 04.05.2016 hat das Amtsgericht Niebüll über das Vermögen der MS „Wehr Weser“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Schreiben des Insolvenzverwalters vom 24.05.2019 fordert dieser die Rückzahlung der in den Jahren 2002 bis 2007 erhaltenen Ausschüttungen nach §§ 171 und 172 von den Kommanditisten zurück.
„Über die Berechtigung der Rückforderungen bestehen bei mir erhebliche Zweifel“ gibt Dipl.-Ing. Wilfried Beneke zu bedenken. „Es stellen sich mir folgende Fragen:
- Warum müssen nur die Anleger für vorgebliche Verluste einstehen. Initiator, Vertrieb, Banken und Management jedoch nicht.
- Warum wurde der Sitz der Gesellschaft vor der Insolvenz nach Niebüll verlegt? Bestehen dort besondere Beziehungen zwischen AG, Management und Insolvenzverwalter? (wer zahlt die Verlegungskosten?)
- Ist der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden, wenn schon 2010 Sanierungsbeiträge gefordert wurden?
Die Forderungen des Insolvenzverwalters weisen wir, mit Hilfe erfahrener Anwälte, zurück.
Die Verantwortung der Fondsgeschäftsführung lassen wir prüfen.“
Dipl.-Ing. Wilfried Beneke
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